Züchten im KfT - was ist zu tuen?

Regel Nr. 1: Alle Anträge frühzeitig, mehrere Monate vorher, stellen!  

Der Gedanke, später einmal züchten zu wollen, ist in der Regel beim Kauf einer kleinen Hündin noch nicht vorhanden. Aber im Laufe der Zeit kann der Wunsch, eine Hundegeburt und das Wachsen der Welpen zu erleben, immer intensiver werden. Allerdings müssen, damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, einige Anträge gestellt und Vorschriften beachtet werden.

Jeder, der im Klub für Terrier züchten möchte, muss einen Namen für die zukünftige Zuchtstätte (Zwingernamen) beantragen. Der Name sollte einprägsam sein und möglichst keinen Rassenamen enthalten; der Rassename selbst darf es überhaupt nicht sein. Vielleicht möchte man später eine weitere oder andere Rasse züchten und dann ist ein neutralerer Name von Vorteil.
Der Zwingernamenschutz kann mit einem Formular beantragt werden, dass Sie hier herunterladen können.

Antrag auf Zwingernamenschutz und Zuchterlaubnis

Da der Zwingernamenschutz über den VDH bei der FCI beantragt werden muss empfielt es sich, auf der Seite der FCI nachzusehen, ob der gewünschte Name bereits geschützt ist. Sofern der von Ihnen gewünschte Name noch nicht vergeben ist, wird er für Sie  geschützt und nach erteiltem Schutz deklaratorisch im Mitteilungsblatt des KfT "der Terrier" veröffentlicht.

Falls Sie schon wissen, dass Sie ganz sicher züchten möchten, geben Sie auf dem Antragsformular an, dass Sie die Zuchterlaubnis ebenfalls beantragen. Dieser Antrag wird im Mitteilungblatt mit einer Einspruchsfrist bis zum Monatsende nach Veröffentlichung bekannt gegeben.
Ihr Antrag wird nach Ablauf der Einspruchsfrist an den für Sie zuständigen Regionalzuchtwart weitergeleitet, der Kontakt mit Ihnen aufnehmen oder einen Zuchtwart benennen wird, der Ihre Zuchtstätte besichtigen soll.

Dies wird der Zuchtwart allerdings erst dann tun, wenn Sie das erforderliche Züchter-Seminar besucht haben und ein Teilnahmezertifikat vorweisen können. Seminare finden Sie im Veranstaltungskalender unter der Rubrik "Fortbildung".

Ist diese Hürde ebenfalls genommen, dann kann der Besuch des Zuchtwartes terminiert werden. Er wird sich davon überzeugen dass

  • das Zertifikat vorgelegt werden kann
  • ausreichende Kenntnisse der Zucht-Ordnung vorhanden sind
  • die räumlichen Voraussetzungen für eine Zucht der von Ihnen gewünschten Rasse gegeben sind und
  • Sie die nötige Zeit haben, sich um alle erwachsenen Hunde und die Welpen zu kümmern.

Wen alles den Vorgaben der Zuchtordnung entspricht, wird der Zuchtwart das dafür vorgesehene Protokoll ausfüllen und es an das Zuchtbuchamt schicken.
Sie erhalten nun ein Schreiben vom Zuchtbuchamt, mit dem bestätigt wird, dass Sie einen Wurf züchten und somit die Hündin, die selbstverständlich die Zuchtzulassung besitzen muss, decken lassen dürfen.

 

Und nun wünschen wir viel Glück für die Zeit der Trächtigkeit, eine einfache Geburt und problemlose Aufzucht der Welpen. (Quelle: KfT)